Allgemeine Geschäftsbedingungen
Da Übersetzungsarbeiten eine besondere Art der Dienstleistung darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1. Preise:
Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot zugrundegelegt. Es werden keine Aufschläge nach Schwierigkeit und/oder Beschaffenheit des Textes bzw. der Aufmachung der Übersetzung berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zeilen:
Die Zeilenzahl wird in der Ausgangssprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen (eine Normzeile hat 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) berechnet.
3. Nebenkosten:
Für normale Postzustellungen, Faxe und Datenübertragungen wird pro Auftrag eine Pauschale berechnet. Für Postsendungen (außer Standardbrief) und Sonderwünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf Datenträger, zusätzlicher Ausdruck der Übersetzung oder umfangreiche Faxsendungen werden die Unkosten in Rechnung gestellt.
4. Lieferung:
Die Übersetzung wird zusammen mit der Rechnung (und ggf. mit Datenträger) dem Kunden per Post und/oder E-Mail und/oder Fax zugestellt, sobald sie fertig gestellt ist. Das Risiko des Transportes liegt dabei beim Kunden.
5. Auftragsannahme, Bewertung von Texten und Lieferfristen:
Es steht dem Auftragnehmer frei, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Innerhalb von 48 h nach Auftragseingang teilt der Auftragnehmer dem Kunden mit, ob er den Auftrag annimmt oder ablehnt. Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung erforderliche Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Im übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Überprüfung des Textes und der Lieferzeit. Der Auftrag zur Übersetzung muss schriftlich erteilt werden. Auf Wunsch wird der Auftrag mit Preisangabe schriftlich bestätigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Ist eine Lieferung auch bis zum Ende der Nachfrist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.
6. Sonderleistungen:
Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehlern des Übersetzers basieren, wird der Stundensatz lt. Preisliste zugrundegelegt. Die Durchsicht fremder Übersetzungen (Korrekturlesung) wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet. Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, mühsam entzifferbare Handschriften und Fotokopien erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis. Eilaufträge werden nach Vereinbarung bzw. Auftragslage gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Wochenend- und Feiertagseilaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.
7. Dolmetschdienste:
Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot zugrundegelegt. Die Honorarermittlung erfolgt nach Stundenzahl des Einsatzes, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet wird. In Einzelfällen kann ein gesonderter Preis vereinbart werden. Die An- und Rückreise gilt als Arbeitszeit und wird mit dem Dolmetschhonorar abgerechnet. Fahrt- und Übernachtungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Mängelrügen:
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, erfolgt die Übersetzung von Fachausdrücken in der allgemein üblichen Fassung. Bei druckfertigen Übersetzungen ist die Garantie von einer Korrekturlesung abhängig. Sollte wider Erwarten eine Übersetzung dennoch einen Mangel aufweisen, muss dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden uns von der Garantie und können uns nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
9. Rücknahme des Übersetzungsauftrages:
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
10. Zahlungsbedingungen:
Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen bis zu 30% des Gesamtpreises verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Vorauszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Vorauszahlung ruhen zu lassen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.





